Gastronom Stephan Mittendorf aus Bodenwerder, der sich auf die Ausrichtung von Feiern spezialisiert hat, beklagt die 10-Personen-Regel.
MIT-Chef Holger Bormann: „Gastwirtschaften brauchen Perspektive.“
Hessens Gastronomen und Veranstaltungsbetriebe können aufatmen. Die Landesregierung in Wiesbaden lockert trotz hoher Inzidenz von über 1.000die Corona-Regeln. Das gilt ab Montag, 7. Februar, auch für öffentliche Veranstaltungen. „Niedersachsen muss unverzüglich nachziehen, dann hätten Handel und Gastronomie wieder eine Perspektive“, fordert Holger Bormann, Vorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) in Niedersachsen.
Bei öffentlichen Veranstaltungen im Innenbereich mit mehr als zehn Personen gilt in Hessen 2G+, alle Teilnehmer müssen geimpft oder genesen sein und zusätzlich ein negatives Testergebnis vorweisen können. An hessischen Veranstaltungsorten mit einer Kapazität von über 250 Menschen muss die Teilnehmerzahl auf 30 Prozent der maximalen Auslastung verringert werden. Auch für die Gastronomie gilt in Hessen 2G+. Bei Geboosterten, geimpften Genesenen, frisch doppelt Geimpften (90 Tage nach Impfung) und frisch Genesenen (90 Tage nach positivem Test) entfällt die Pflicht zu einem Test. Clubs, Diskotheken und Tanzlokale dürfen als Bar oder Kneipe öffnen. Es gilt aber ein Tanzverbot.
„Es ist ja schön, wenn unser Herr Weil seine Winterruhe verlängert, einige Betriebe wird es danach allerdings nicht mehr geben. Ihre Liquidität stößt bei vielen Veranstaltern schon lange an die Grenze“, sagt Bormann weiter. Den Flickenteppich im Bundesgebiet verstehe ohnehin schon länger keiner mehr, besonders ärgerlich sei die 10-Personen-Regel.
Sie stößt auch bei Stephan Mittendorf aus Bodenwerder schon länger auf Kritik. „Die bis zum 23. Februar 2022 während der sogenannten Winterruhe geltende Regel ist ein harter Schlag für uns. Sie stellt unseren Betrieb und zahlreiche unserer Kollegen weiterhin vor sehr große Herausforderungen“, beklagtder Gastronom. Er betreibt in der Münchhausenstadt im südlichen Niedersachsen ein Veranstaltungszentrum, das sich individuell für bis zu 1600 Gäste unterteilen lässt und hat sich auf die Ausrichtung von Familienfeiern und Veranstaltungen konzentriert und gezielt spezialisiert.
Mittendorf, der seit vielen Jahren Mitglied in der Mittelstandsunion Niedersachen ist, wartet mit einem Beispiel auf: „Es darf zwar eine 10er Gruppe im Restaurant feiern, aber keine weitere Person darf zu dieser Gruppe hinzukommen. Dagegen dürfen unter Berücksichtigung der Kapazitätsgrenzen diverse, individuelle 10er Gruppen sich zusammen vergnügen.“
Sei beispielsweise eine Feier anlässlich eines 70. Geburtstages mit 22 Gästen zum Mittagessen mit anschließendem Kaffeetrinken (ohne Musik und Tanz) geplant, dürfe diese laut Landesverordnung bis vorerst 23. Februar nicht stattfinden. Würden sich die Gäste indes einzeln oder paarweise anmelden und entsprechend im Restaurant platziert werden, wäre es erlaubt. „Das ist doch nicht nachvollziehbar“, erbost sich der Unternehmer aus dem Weserbergland nahe Bodenwerder.